RS OGH 1994/1/18 11Os165/93, 12Os16/95 (12Os17/95), 14Os37/04, 11Os2/06p, 14Os89/16v, 15Os148/17d, 1

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Norm

StGB §16 A

Rechtssatz

Die Freiwilligkeit ist nicht erst dann ausgeschlossen, wenn das Tatvorhaben objektiv unmöglich geworden ist, sondern schon dann, wenn der Täter sein Vorhaben im Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, sein Ziel zu erreichen, aufgibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0090012

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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