Norm
ZPO §528 Abs2 Z6 KRechtssatz
Im Wiederaufnahmeverfahren über eine Besitzstörungsklage ist der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO auch dann jedenfalls unzulässig, wenn das Gericht zweiter Instanz funktionell erstinstanzlich tätig wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0044544Dokumentnummer
JJR_19940120_OGH0002_0080OB00610_9300000_001