Norm
DSt 1990 §1 Abs1 BRechtssatz
Das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung ist eine schwere Berufspflichtenverletzung, die geeignet ist, bei der rechtssuchenden Bevölkerung das in den Rechtsanwalt gesetzte Vertrauen zu erschüttern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054964Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012