Norm
ABGB §365 DRechtssatz
Die Rechtskraft des Verfallserkenntnisses hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte an dieser verlieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0099598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2015