Norm
BauRG §3 Abs2Rechtssatz
Auch wenn, es sich beim Bauzins um eine reine Durchlaufpost in der Gebarung der gemeinnützigen Bauvereinigung handelt, ändert dies nichts daran, daß auch die unter einem solchen Titel vorgeschriebenen Entgeltbestandteile dem Kriterium der gesetzlichen Zulässigkeit entsprechen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052451Dokumentnummer
JJR_19940201_OGH0002_0050OB00006_9400000_002