RS OGH 1994/2/1 5Ob6/94 (5Ob7/94)

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Veröffentlicht am 01.02.1994
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Norm

BauRG §3 Abs2
WGG §14 Abs1 Z4
WGG §21 Abs1 Z1

Rechtssatz

Auch wenn, es sich beim Bauzins um eine reine Durchlaufpost in der Gebarung der gemeinnützigen Bauvereinigung handelt, ändert dies nichts daran, daß auch die unter einem solchen Titel vorgeschriebenen Entgeltbestandteile dem Kriterium der gesetzlichen Zulässigkeit entsprechen müssen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 6/94
    Entscheidungstext OGH 01.02.1994 5 Ob 6/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052451

Dokumentnummer

JJR_19940201_OGH0002_0050OB00006_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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