Norm
BauRG §3 Abs2Rechtssatz
Mit dem in § 14 Abs 1 Z 4 WGG erwähnten Entgeltbestandteil "Bauzins" ist der gesetzlich zulässige Bauzins gemeint; eine Vereinbarung, die sich zum Nachteil der Nutzungsberechtigten über § 3 Abs 2 BauRG hinwegsetzt, ist gemäß § 21 Abs 1 Z 1 WGG rechtsunwirksam und unter diesem Aspekt vom Außerstreitrichter überprüfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052450Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019