RS OGH 1994/2/15 14Os153/93 (14Os154/93, 14Os155/93)

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Norm

StPO §270 Abs3

Rechtssatz

Ob ungeachtet der vorgenommenen Berichtigungen eine entscheidende Divergenz zwischen Spruch und Gründen besteht, ist nicht bei Erledigung der gegen die Berichtigung ergriffenen Beschwerde, sondern im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde zu prüfen; desgleichen, ob die behauptete Unübersichtlichkeit (infolge der Berichtigungen) den Grad einer Undeutlichkeit des Anspruches über entscheidende Tatsachen erreicht.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 153/93
    Entscheidungstext OGH 15.02.1994 14 Os 153/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098891

Dokumentnummer

JJR_19940215_OGH0002_0140OS00153_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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