Norm
ASVG §175 Abs2 Z10Rechtssatz
Holt die Versicherte vor ihrem um elf Uhr dreißig geplanten Arbeitsantritt ihren Sohn vom Kindergarten ab, um ihn danach in ihrer Wohnung von der Großmutter während ihrer Arbeitstätigkeit betreuen zu lassen, dann ist der sich am Weg vom Kindergarten zur Wohnung ereignende Unfall einen Arbeitsunfall im Sinne des § 175 Abs 2 Z 10 ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085024Dokumentnummer
JJR_19940215_OGH0002_010OBS00022_9400000_002