Norm
StPO §281 Abs1 Z5aRechtssatz
Die Kritik an dem kritisch - psychologischen Vorgang der Bewertung der Beweiskraft einer Aussage und damit an der Beweiswürdigung der Tatrichter im engeren Sinn ist auch im Rahmen einer Tatsachenrüge unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0099629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022