Norm
EisbEG §4 ARechtssatz
Stellt eine planerische Maßnahme (in casu: Flächenwidmung) selbst schon eine entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung dar, so sind solche Vermögensnachteile im Rahmen dieser materiellen Enteignung geltend zu machen. Auch wenn in diesen Vorschriften Entschädigungen nur im eingeschränkten Ausmaß vorgesehen sind, muss diese Regelung als abschließende Ordnung der Entschädigungsfrage in diesem Rahmen angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0057982Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2014