Norm
EisbEG §4 ARechtssatz
Ungeachtet des Umstandes, daß der Eingriffszeitpunkt für die Bemessung maßgeblich ist, kann der Betroffene auch die erst nach dem Eingriff vom Gesetzgeber durch eine Änderung der Bestimmungen über die Gewährung bzw Bemessung vorgesehene Ausdehnung des Entschädigungsanspruchs für sich geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0057989Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2010