RS OGH 1994/2/16 1Ob601/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1994
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Norm

ABGB §1295 Ia3f
ZPO §228 B1aa

Rechtssatz

Die Kausalität des im Feststellungsprozeß geprüften Schadensereignisses für den im Leistungsprozeß geltend gemachten Schaden kann nur stets erst im Leistungsprozeß selbst festgestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022769

Dokumentnummer

JJR_19940216_OGH0002_0010OB00601_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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