Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Beim Factoring kann es sich um einen Kaufvertrag handeln, sodass dem Factor im Konkurs des Zedenten ein Aussonderungsrecht zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032594Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013