Norm
StPO nF §35 Abs2 ARechtssatz
Die Äußerung zur Stellungnahme der Generalprokuratur bietet keine Grundlage für eine (prozessual beachtliche) Nachholung eines in der Nichtigkeitsbeschwerde unterlassenen Vorbringens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097061Im RIS seit
24.05.2017Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020