Norm
WEG 1975 §17 Abs2 Z2Rechtssatz
Die in die Vorausschau aufzunehmenden Rechnungsposten sind in § 17 Abs 2 Z 2 WEG nur demonstrativ aufgezählt; vorzunehmende Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten gehören dazu. Mit den im Gesetz weiters als bekanntzugeben angeführten "sonst vorhersehbaren Aufwendungen" sind die im Bereich des Mietrechtes unter dem Begriff "Betriebskosten" zusammengefaßten Aufwendungen für die Liegenschaft gemeint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083565Dokumentnummer
JJR_19940222_OGH0002_0050OB00072_9300000_001