RS OGH 1994/2/23 9ObA346/93

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Norm

DB der ÖNB §34
ZPO §228 B3bb

Rechtssatz

Ein Arbeitnehmer der ÖNB, dessen Dienstverhältnis nach den Dienstbestimmungen ohne Durchführung eines Disziplinarverfahrens kündbar ist, hat kein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß die das Disziplinarrecht betreffenden Regelungen der Dienstbestimmungen sowie die Geschäftsordnung der Disziplinarkommission aufrecht bestehen bleiben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0039055

Dokumentnummer

JJR_19940223_OGH0002_009OBA00346_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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