RS OGH 1994/2/23 9ObA343/93, 8ObA47/03z, 9ObA84/07d

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Norm

ArbVG §11 Abs1
DO.A §5

Rechtssatz

Auch die Dienstverträge der Angestellten eines Sozialversicherungsträgers (§ 5 DO.A) sind privatrechtlicher Natur, auf deren Inhalt die entsprechenden Bestimmungen der Dienstordnung, die ein KollV ist, unmittelbar einwirken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050923

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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