Norm
VersVG §54Rechtssatz
Eine Doppelversicherung liegt auch vor, wenn eine Einzelversicherung und eine Inbegriffsvereinbarung oder zwei Inbegriffsversicherungen zusammentreffen und die betroffene Sache jeweils Teil des versicherten Inbegriffs ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080537Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014