Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Einmalige Beträge, die vom Arbeitgeber des Arbeitsverhältnisses neben der nach dem Gesetz gebührenden Abfertigung bezahlt werden (hier: für die freiwillige Abfertigung, die Überbrückungshilfe und die Pensionsabfindung) sind so auf die einzelnen Monate aufzuteilen, dass unter Berücksichtigung des dem Unterhaltsschuldner anstelle des Arbeitseinkommens zufließenden Einkommens etwa der Betrag seines letzten durchschnittlichen monatlichen Einkommens erreicht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047425Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021