Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Ein gelernter oder angelernter Maler und Anstreicher kann auf die Tätigkeit eines Möbellackierers oder Möbelanstreichers sowie auf Imprägnierungsarbeiten und die Durchführung von Lackanstrichen in der industriellen Erzeugung von Fenstern und Türen verwiesen werden (SSV-NF 6/88).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084474Dokumentnummer
JJR_19940228_OGH0002_010OBS00046_9400000_001