Norm
ABGB §364cRechtssatz
Unter Zustimmung des Berechtigten aus einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zur Veräußerung, die eine solche trotz des haftenden Verbotes zulässig macht, ist nur die Aufgabe des Rechtes zu verstehen, nicht auch eine Zustimmung zur Veräußerung "unter Fortbestand" des zugunsten des Erklärenden eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbotes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015101Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2020