Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Die Voraussetzungen für einen über die Differenz des gemeinen Wertes des Personenkraftwagens, vor und nach der Beschädigung hinausgehenden Anspruch auf Ersatz von hiedurch nicht gedeckten fiktiven Reparaturkosten und merkantilem Minderwert sind vom Geschädigten zu behaupten und zu beweisen. Ihn trifft daher die Beweislast dafür, dass die Reparatur durchgeführt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030106Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2022