Norm
TabMG §26Rechtssatz
Hat aber der Kläger die vorgeschriebene länger als ein Jahr währende zufriedenstellende Tätigkeit in einer Tabaktrafik nicht aus Gründen verabsäumt, auf die er keinen Einfluß nehmen konnte und die eine besondere Nachsicht rechtfertigt, dann steht ihm kein Anspruch auf das Tabakverschleißgeschäft der Mutter zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075650Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00511_9400000_004