RS OGH 1994/3/8 4Ob12/94, 17Ob19/11k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1994
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Norm

MSchG §4
UWG §2 D6

Rechtssatz

Die Täuschung über eine besondere Qualität des Warenangebotes und Dienstleistungsangebotes liegt nicht vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise den Markenrechtshinweis "CRYStAL" mit "R im Kreis" nicht als Beschaffenheitsangabe verstehen konnten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 12/94
    Entscheidungstext OGH 08.03.1994 4 Ob 12/94
  • 17 Ob 19/11k
    Entscheidungstext OGH 19.09.2011 17 Ob 19/11k
    Vgl; Beisatz: Hier: „Zahnpflege aus der Wissenschaft ®“ - Irreführungseignung gegenüber Verbrauchern verneint. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066587

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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