Norm
GRBG §2 Abs1Rechtssatz
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft in Bezug auf die zu erwartende (Freiheitsstrafe) Strafe ist die Möglichkeit einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061308Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.11.2010