RS OGH 1994/3/10 6Ob649/93

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Norm

ABGB §43

Rechtssatz

Für den Schutz eines deutschen Familienwappens gegen Beeinträchtigungen ist wegen Vorliegens einer zweifellos ungewollten Gesetzeslücke die Regelung des § 43 ABGB analog anzuwenden .

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016286

Dokumentnummer

JJR_19940310_OGH0002_0060OB00649_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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