RS OGH 1994/3/16 9ObA64/94, 9ObA2096/96t, 9ObA2094/96y, 8ObA45/04g

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Norm

ABGB §1152 F1

Rechtssatz

Der Arbeitgeber ist bei nachträglichem Hervorkommen von gravierenden, während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangen, die Weitergewährung der Altersversorgung unzumutbar machenden Treuepflichtverstößen zur Einstellung der Pensionsleistung berechtigt, auch wenn keine diesen Fall erfassende Treuepflichtklausel besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0021623

Dokumentnummer

JJR_19940316_OGH0002_009OBA00064_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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