Norm
RAO §10Rechtssatz
Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission hat schon wiederholt ausgesprochen, dass eine Doppelvertretung auch dann unzulässig ist, wenn eine Schädigung oder Gefährdung materieller Interessen der Klienten nicht eintritt (AnwBl 1979,536 ua) und auch die Einwilligung der Parteien den Rechtsanwalt nicht entlasten kann, weil das Verbot der Doppelvertretung eine Vorschrift des Standesrechts, also des öffentlichen Rechts ist (AnwBl 1988,341 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0072365Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018