Norm
ABGB §443Rechtssatz
Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (§ 443 ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn dieser nun die Sache verkauft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0014294Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019