RS OGH 1994/3/22 5Ob34/94

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Norm

ABGB §1078
GBG §9

Rechtssatz

Veräußerungsgeschäfte, denen das Wesensmerkmal eines Kaufvertrages, nämlich die Überlassung einer Sache gegen eine bestimmte Summe Geldes (§ 1053 ABGB) fehlt, lösen das Vorkaufsrecht und die ihm im Falle der Verbücherung eigene Grundbuchsperre nicht aus. (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0020200

Dokumentnummer

JJR_19940322_OGH0002_0050OB00034_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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