Norm
ASVG §292Rechtssatz
Bezieht der Versicherte eine hinzutretende Pension eines ausländischen Versicherungsträgers, stellen Bankspesen hinsichtlich der Einlösung der ausländischen Verrechnungsschecks weder Verluste nach gesetzlich geregelte Abzüge im Sinne des § 292 Abs 3 ASVG; sie sind nicht vom Träger der Ausgleichszulage zu finanzieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085190Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009