Norm
PStG §8Rechtssatz
Es ist auch nicht ausgeschlossen, den Nachweis zu erbringen, daß eine berichtigte Eintragung unrichtig ist, um die nochmalige Berichtigung durchzuführen. Der Eintragung als solcher kommt niemals Rechtskraftwirkung zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071332Dokumentnummer
JJR_19940322_OGH0002_010OBS00185_9300000_007