Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Die Familienzulagen (Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltberechtigte Kinder und die Erziehungszulage) sind zwar Bestandteile der Dienstbezüge eines EG - Beamten, sie sind jedoch nicht für den Unterhalt des Beamten, sondern für den des Kindes bestimmt. Es handelt sich hiebei um eigene Einkünfte des Kindes, die mangels Geschäftsfähigkeit des Kindes nicht unmittelbar diesem, sondern an den obsorgeberechtigten Elternteil ausbezahlt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047401Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2018