Norm
UWG §9aRechtssatz
Für das Vorliegen einer Zugabenankündigung spricht auch, wenn für die Hauptware ein handelsüblicher Preis besteht und der Gesamtpreis für die gekoppelte Hauptware und Nebenware nur unwesentlich höher liegt oder gar, dem Preis der Hauptware gleichkommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schlagwort: verdecktes KollungsangebotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079197Dokumentnummer
JJR_19940322_OGH0002_0040OB00022_9400000_005