RS OGH 1994/3/22 10Ob509/94, 2Ob2288/96a, 7Ob237/01f

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Norm

ZPO §502 Abs1 HII

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht bei einer rechtlichen Beurteilung unter Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes von den bekämpften Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes abging, ohne die Beweisrüge und Tatsachenrüge zu erledigen, kommt der Entscheidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0042756

Dokumentnummer

JJR_19940322_OGH0002_0100OB00509_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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