RS OGH 1994/3/23 3Ob530/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1994
beobachten
merken

Norm

KO §28
KO §31 Abs1 Z1

Rechtssatz

Auch einer Benachteiligung der Masse mangelt es, wenn die Bezahlung aus Mitteln eines Dritten, der glaubte, dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, erfolgte, dem späteren Gemeinschuldner aber dieser Betrag, wie hoch immer er sein sollte, auf gar keinen Fall zugekommen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0064192

Dokumentnummer

JJR_19940323_OGH0002_0030OB00530_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten