Norm
KO §28Rechtssatz
Auch einer Benachteiligung der Masse mangelt es, wenn die Bezahlung aus Mitteln eines Dritten, der glaubte, dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, erfolgte, dem späteren Gemeinschuldner aber dieser Betrag, wie hoch immer er sein sollte, auf gar keinen Fall zugekommen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0064192Dokumentnummer
JJR_19940323_OGH0002_0030OB00530_9400000_003