Norm
ABGB §5Rechtssatz
Da es an einem höherrangigen verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot fehlt, stellt jenes des § 5 ABGB nur eine im Zweifel geltende Regelung dar, die durch jede Rückwirkungsanordnung als lex specialis durchbrochen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015520Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020