RS OGH 1994/3/29 1Ob610/93, 2Ob565/95, 2Ob232/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1994
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Norm

EO §7 Abs3 Ea
ZPO §552 Abs1

Rechtssatz

Wird beim Titelgericht ein Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gemäß § 7 EO gestellt, so liegt diesbezüglich ein Zwischenstreit vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016629

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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