Norm
EO §7 Abs3 EaRechtssatz
Wird beim Titelgericht ein Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gemäß § 7 EO gestellt, so liegt diesbezüglich ein Zwischenstreit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012