Norm
AHG §1 AbRechtssatz
Im Rahmen der ausschließlich privatrechtlichen Subventionsverhältnisse stehen neben den einseitig verbindlichen Rechtsverhältnissen die verschiedentlich nach Art einer Auslobung gestaltet sind, zweiseitig verbindliche Rechtsverhältnisse im Vordergrund. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Förderungsrichtlinien regeln die Art der Förderung, deren Voraussetzungen und determinieren in unterschiedlichem Umfang auch den Inhalt der Verträge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049862Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021