RS OGH 1994/3/31 10ObS120/94, 10ObS45/95, 10ObS2240/96a, 10ObS271/98w, 10ObS58/99y, 10ObS127/99w, 10

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Veröffentlicht am 31.03.1994
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Norm

ASVG §273

Rechtssatz

Die analoge Heranziehung der Leitlinien des Kollektivvertrages für Handelsangestellte ist für die Einstufung von Hotelangestellten unter Beachtung vergleichbarer Tätigkeitsmerkmale gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 120/94
    Entscheidungstext OGH 31.03.1994 10 ObS 120/94
    Veröff: SSV-NF 7/49
  • 10 ObS 45/95
    Entscheidungstext OGH 14.03.1995 10 ObS 45/95
  • 10 ObS 2240/96a
    Entscheidungstext OGH 20.08.1996 10 ObS 2240/96a
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Sieht der aufgrund der zuletzt überwiegend aus geübter Tätigkeit der Versicherten primär heranzuziehende Kollektivvertrag für die Angestellten in Versicherungsunternehmungen kein Einreihungsschema in Verwendungsgruppen vor, können zur maßgeblichen Frage des Verweisungsfeldes jene für die Handelsangestellten analog herangezogen werden. (T1)
  • 10 ObS 271/98w
    Entscheidungstext OGH 01.12.1998 10 ObS 271/98w
    Ähnlich; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Die Angestelltentätigkeit eines Fahrschullehrers läßt sich nicht schematisch mit kollektivvertraglichen Tätigkeiten im Handelskollektivvertrag vergleichen. (T2)
  • 10 ObS 58/99y
    Entscheidungstext OGH 16.03.1999 10 ObS 58/99y
    Vgl auch; Beisatz: Die Einstufung einer Tätigkeit in einem Kollektivvertrag bildet dabei einen Anhaltspunkt für die Einschätzung des sozialen Wertes und wird daher nach ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung des sozialen Abstieges herangezogen. (T3)
  • 10 ObS 127/99w
    Entscheidungstext OGH 29.06.1999 10 ObS 127/99w
    Vgl auch; Beis wie T3
  • 10 ObS 188/99s
    Entscheidungstext OGH 14.09.1999 10 ObS 188/99s
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 10 ObS 233/00p
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 ObS 233/00p
    Vgl auch; Beis wie T3
  • 10 ObS 19/04y
    Entscheidungstext OGH 10.02.2004 10 ObS 19/04y
    Auch; Beis wie T3; Beisatz: Es ist daher legitim, zur Beurteilung der sozialen Wertigkeit der bisherigen Tätigkeit und der möglichen Verweisungstätigkeit vergleichsweise auf den Kollektivvertrag der Handelsangestellten zurückzugreifen. (T4); Beisatz: Hier: Leiter der Personalentwicklung in einer Bank. (T5)
  • 10 ObS 8/22g
    Entscheidungstext OGH 29.03.2022 10 ObS 8/22g
    Vgl; Beis wie T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084861

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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