Norm
AngG §8 Abs1 IIARechtssatz
§ 8 Abs 1 AngG verweist auf das Bezugsprinzip, sodaß die Entgeltfortzahlung für Angestellte ebenfalls in dem Ausmaß zu leisten ist, das vor der Dienstverhinderung bestanden hat. "Doppelbezüge" sind für Zeiten der Dienstverhinderung nicht zu leisten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verhinderung, Fortzahlung, Lohn, Gehalt, Bemessung, Berechnung, Höhe, Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung, BezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027926Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015