Norm
AngG §8 Abs1 IIARechtssatz
Der Berücksichtigung von fiktiven Folgeprovisionen und Betreuungsprovisionen aus fiktiven Geschäftsabschlüssen (fiktiven Abschlussprovisionen) steht die restriktive Beschränkung der Fortzahlungsansprüche auf den unmittelbaren zeitlichen Konnex mit der Dienstverhinderung entgegen. Ebenso entsteht im Bereich der Wettbewerbsprovision und Superprovision grundsätzlich kein zu berücksichtigender "Ausfall".
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Verhinderung, Fortzahlung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Provision, Berechnung, Bemessung, Höhe, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, EntfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029134Dokumentnummer
JJR_19940406_OGH0002_009OBA00603_9300000_003