Norm
ABGB §285aRechtssatz
Der Vertrag über die Verwahrung von Tieren enthält zwei Aufgaben: einerseits Verpflegung und Versorgung der Tiere und andererseits Verwahrung und Rückgabe nach Vertragsablauf.
Hat der Verwahrer schuldhaft (Beweislast nunmehr nach § 1298 ABGB) seine Verwahrungspflicht verletzt, sodaß er die Tiere nach Vertragsablauf nicht mehr zurückgeben kann (- im vorliegenden Fall konnten die verwahrten Katzen infolge seines fahrlässigen Verhaltens entlaufen - )verliert er seinen Entgeltanspruch für die Verwahrung wegen der letztlich vereitelten Rückgabepflicht, nicht aber den Anspruch auf Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Entlaufens tatsächlich aufgewendeten Verpflegs- und Versorgungskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015104Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012