Norm
ABGB §1497 IVDRechtssatz
Die Unterlassung eines Fristsetzungsantrags im Zusammenhang mit einem (zumindest objektiv) säumigen Sachverständigen für sich allein noch nicht den Schluß zu, daß dem Kläger an der Erreichung seines Prozeßziels nicht gelegen sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034791Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022