RS OGH 1994/4/19 1Ob12/94, 5Ob33/22x

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Norm

ABGB §1497 IVD

Rechtssatz

Die Unterlassung eines Fristsetzungsantrags im Zusammenhang mit einem (zumindest objektiv) säumigen Sachverständigen für sich allein noch nicht den Schluß zu, daß dem Kläger an der Erreichung seines Prozeßziels nicht gelegen sei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034791

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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