Norm
StGB §146 A1Rechtssatz
Der bloße Umstand, daß ein Zedent vertragswidrig zum Nachteil des Zessionars gegenüber dem (nicht verständigten) Kaufpreisschuldner über die abgetretene Kaufpreisforderung disponiert, stellt mangels Irreführung über einen für die Rechtsposition des Kaufpreisschuldners maßgeblichen Punkt keine betrügerische Täuschung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010