RS OGH 1994/4/19 11Os36/94, 12Os115/10v

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Norm

StGB §146 A1
StGB §146 A6

Rechtssatz

Der bloße Umstand, daß ein Zedent vertragswidrig zum Nachteil des Zessionars gegenüber dem (nicht verständigten) Kaufpreisschuldner über die abgetretene Kaufpreisforderung disponiert, stellt mangels Irreführung über einen für die Rechtsposition des Kaufpreisschuldners maßgeblichen Punkt keine betrügerische Täuschung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094043

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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