Norm
ZPO §506 Abs1 Z2 Cb4Rechtssatz
Wurde in der Revision nur ein Aufhebungsantrag gestellt, ergibt sich jedoch aus den Ausführungen im Rechtsmittel, dass jedenfalls auch die Abänderung der angefochtenen Entscheidung beantragt wird, kann die Revision sachlich erledigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0043651Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.10.2019