RS OGH 1994/4/26 4Ob530/94

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Norm

UVG §3
UVG §7 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß der Vater jeweils nur ein geringes Einkommen behauptet und vor Jahren ersucht hat, die in Exekution gezogene Unterhaltsschuld in Raten abstatten zu dürfen läßt noch nicht den Schluß zu, daß er tatsächlich vermögenslos ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076038

Dokumentnummer

JJR_19940426_OGH0002_0040OB00530_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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