Norm
UVG §3Rechtssatz
Der Umstand allein, daß der Vater jeweils nur ein geringes Einkommen behauptet und vor Jahren ersucht hat, die in Exekution gezogene Unterhaltsschuld in Raten abstatten zu dürfen läßt noch nicht den Schluß zu, daß er tatsächlich vermögenslos ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076038Dokumentnummer
JJR_19940426_OGH0002_0040OB00530_9400000_001