RS OGH 1994/4/26 3Ob40/95, 3Ob62/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1994
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Norm

EO §39 IIIH
EO §39 IVE
EO §65 E

Rechtssatz

Ist der Titel, welcher der vom Erstgericht bewilligten Exekution als Grundlage diente, weggefallen, dann fällt damit auch das Anfechtungsinteresse (Beschwer) der betreibenden Partei für ihren Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, womit der Antrag auf Exekutionsbewilligung in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses abgewiesen wurde, weg.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050089

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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