Norm
ASVG §135 Abs1Rechtssatz
Die Tätigkeit von Masseuren kann der ärztlichen Hilfe als Kassenleistung nur zugeordnet werden, wenn der Masseur in einer qualifizierten Verantwortungsbeziehung zu einem Arzt steht, die sicherstellt, daß er unter Aufsicht und Anleitung durch den Arzt tätig wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083881Dokumentnummer
JJR_19940426_OGH0002_010OBS00048_9400000_002