Norm
Türkisches ZGB Art146Rechtssatz
Nach türkischem Recht wird eine türkische Ehefrau Alleineigentümerin der ihr anläßlich von Heirat und Verlobung gemachten persönlichen Geschenke (zB Schmuck). Sie kann ihre eigenen Vermögensinteressen selbständig und unabhängig von ihrem türkischen Ehemann wahrnehmen. Selbst nach der Scheidung der Ehegatten besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Schmuckstücken, die der Ehefrau anläßlich der Hochzeit vom Ehemann bzw dessen Verwandten geschenkt wurden (vgl dFamRZ 1992,1437; 1993,198).
Entscheidungstexte
Schlagworte
*TR*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075874Dokumentnummer
JJR_19940426_OGH0002_0140OS00019_9400000_001